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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Reitschule „Ausbildungsstall Kolkwitz“

Ausbildungsstall Kolkwitz,

Ströbitzer Str. 29,03099 Kolkwitz 

(im Folgenden „Ausbildungsstall Kolkwitz“ genannt)

  

§ 1 Geltungsbereich

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle zwischen dem Ausbildungsstall Kolkwitz und dem Reitschüler – im Falle dessen Minderjährigkeit mit dem für diesen handelnden gesetzlichen Vertreter – abgeschlossenen Verträge hinsichtlich der Erteilung von Reitkursen und Reitunterricht gemäß unserem Leistungsangebot sowie mit dem Betreten unserer Betriebsstätte.

 

Unter Reitschüler verstehen wir diejenige Person, welche das gebuchte Leistungsangebot unmittelbar selbst wahrnimmt. Für den Fall, dass die Person das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, umfasst die Begrifflichkeit Reitschüler zugleich auch eine Begleitperson.

 

BEACHTE:

Zur Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen Ablaufes des Reitunterrichts und insbesondere auch zum Wohle der Tiere ist es zwingend erforderlich, dass diesen AGB und unserer Hausordnung Folge geleistet wird. 

In unseren AGB wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche sowie anderweitige Geschlechtsidentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit dies für die Aussage erforderlich ist.

 

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsdurchführung

 (1) Der Reitstall Kolkwitz bietet Reitunterricht, Kurse, Lehrgänge und Ferienlager für Reiter aller Erfahrungsstufen an.

(2) Die Buchung dieser Dienstleistungen kann nur über die Website erfolgen.

(3) Die Reitstunden finden ausschließlich und bei jedem Wetter statt. Der Ausbildungsstall Kolkwitz arbeitet im Vorzug unter freiem Himmel, hat aber die Möglichkeit auch in einer Reithalle den Unterricht durchzuführen. 

(4)  Wir verpflichten uns gegenüber dem Reitschüler, ihm für die Dauer des durch ihn gebuchten Leistungsangebotes, entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung gemäß §2 a) dieser AGB, ein geeignetes Pferd sowie einen Reitlehrer bereitzustellen.

(5)  Das Zuteilen der Pferde erfolgt nach freiem und pflichtgemäßem Ermessen des für den Reitunterricht zuständigen Reitlehrers. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd besteht nicht. Reitlehrer wird nach Dienstplan eingesetzt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reitlehrer besteht somit ebenfalls nicht.

§ 3 Preise für die Leistungsangebote/Gebührenübersicht

Rabattierungen

Unsere Preise sind der saisonal angepassten und online zur Verfügung gestellten Preisliste zu entnehmen. Hier sind auch die möglichen Rabattierungen aufgeführt.

 

§ 4 Online-Vertragsschluss/Widerruf

Der Ausbildungsstall Kolkwitz vergibt Reitstunden nach Termin. Die Buchung der Termine ist verbindlich und erfolgt online über den auf unserer Homepage befindlichen Buchungsdienst. Die Buchung ist verbindlich, insofern wir zu den angegebene Verfügbarkeiten einen Termin anbieten können. 

Der Widerruf ist ausgeschlossen.

 

§ 6 Verhinderung der Durchführung des Reitunterrichts

 

(1)  Für den Fall witterungsbedingter Einschränkungen (bspw. wegen Hitze, Sturm, Regen, Schneefall, etc.) werden die Reitstunden bei gleichbleibendem zeitlichem Umfang mit Theorieunterricht ausgeglichen.

(2) Eine Verhinderung durch Wegfallen des Reitlehrers (z.Bsp. wegen Krankheit) wird von unserer Seite so schnell wie möglich angezeigt und eine Terminverlegung nach den Wünschen des Kunden vorgenommen. Eine Erstattung erfolgt nicht. 

(3) Eine Verhinderung seitens des Reitschülers ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Der Reitschüler ist jedoch bei Einzelunterricht berechtigt, in seinem Namen, eine Vertretung zur Reitstunde zu schicken. 

 

§ 7 Auskunftspflicht des Reitschülers

(1) Der Reitschüler ist uns gegenüber verpflichtet, uns vor der Durchführung des Reitunterrichts seinerseits bestehende Krankheiten, Allergien sowie körperliche und/oder geistige Behinderungen mitzuteilen, welche die Durchführung des Reitunterrichts beeinträchtigen und/oder ausschließen. Hierzu zählen bspw. Heuschnupfen, Tierhaarallergie, Diabetes, Asthma, etc.

(2) Sollten sich die für Vertragsdurchführung erforderlichen, personenbezogene Daten des Reitschülers ändern (bspw. Anschrift, Telefonnummer, etc.), ist uns die Änderung unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(3)  Wir sichern einen vertraulichen und datenschutzkonformen Umgang mit den uns durch die Auskünfte erteilten Informationen und Daten zu.

 

§ 8 Sorgfaltspflicht, Sicherheitsvorkehrungen, Haftung und Versicherung

 

(1)  Das Betreten sowie der sich anschließende Aufenthalt auf unserem Betriebsgelände und die Inanspruchnahme unserer Leistungsangebote, insbesondere die Teilnahme am Reitunterricht, erfolgen durch den Reitschüler auf eigene Gefahr. Das Vorhalten einer Unfall- und Haftpflichtversicherung durch den Reitschüler ist für die gesamte Dauer der Inanspruchnahme unserer Leistungen zwingend erforderlich. Der Nachweis hierüber ist uns, auf Aufforderung hin, umgehend zu erbringen.

(2)  Der Reitschüler ist verpflichtet, die für die Durchführung des Leistungsangebots angemessene und ordnungsgemäße Bekleidung zu tragen, welche eng am Körper anliegt. Das Tragen von Röcken und Kleidern ist untersagt.

(3)  Das Tragen folgender Kleidungsstücke während der gesamten Dauer der Leistungsdurchführung ist durch den Reitschüler zwingend erforderlich:

a)    Reithelm:

Das Tragen eines für den Reitschüler geeigneten Reithelmes ist verpflichtend. Erfüllt der Reithelm nicht oder nicht mehr die sicherheitsrelevanten Vorgaben (bspw. unsicherer Halt, Beschädigung nach einem Sturz), so ist er umgehend durch einen geeigneten Reithelm auszutauschen. Bei Bedarf kann vom Ausbildungsstall Kolkwitz ein Reithelm gestellt werden. 

 

b)    Schuhwerk:

Das Tragen eines für den Reitschüler geeigneten Schuhwerks ist ebenfalls verpflichtend. Schuhwerk sollte ausdrücklich über die Knöchel des Reitschülers verlaufen und mit rutschfesten, jedoch nicht mit grobem Profil ausgestattet sein (Gefahr des Steckenbleibens im Steigbügel). Das Tragen von Ballerinas, Sandalen, Badelatschen oder ähnlichem losen Schuhwerk ist untersagt.

c)    Handschuhe:

Das Tragen von für den Reitschüler geeigneten Reithandschuhen ist angenehmer aber nicht verpflichtend.

 

(4)  Erscheint der Reitschüler ohne die in § 8 (2) aufgeführten Kleidungsstücke und/oder weisen diese Kleidungsstücke des Reitschülers einen für die Durchführung der Leistung ungeeigneten Zustand auf, so dürfen wir, wenn in angemessener Zeit durch den Reitschüler kein geeigneter Ersatz beschafft werden kann, den Reitschüler von der Durchführung der Leistung ausschließen. Die für die gebuchte Leistung angefallenen Kosten werden auch in diesem Fall fällig und sind durch den Reitschüler an uns zu leisten. Eine Erstattung erfolgt nicht.


 

(5)  Das Tragen von Schmuck (bspw. Ringe, Armbänder/-reife, Hals-, Fuß- und Armketten, Ohrringe, etc.) ist dem Reitschüler während der gesamten Dauer der Leistungsdurchführung untersagt.

(6)  Der Reitschüler ist aus Sicherheitsgründen und zur Gefahrenverhütung verpflichtet, während der gesamten Dauer der Leistungsdurchführung lange Haare zu einem Zopf zusammenzubinden.

(7)  Das anwesende Personal und insbesondere der Reitlehrer sind dazu berechtigt, zum  Zwecke der Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs unserer Betriebsstätte, der Sicherheit und Ordnung sowie der Einhaltung der Hausordnung erforderliche Anweisungen zu erteilen. Diesen Anweisungen ist stets zu jeder Zeit Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Anweisungen führt dies zum Abbruch des Reitunterrichts sowie zum Verweis von unserem Betriebsgelände.

(8)  Der Reitschüler steht während der Durchführung seines gebuchten Reitunterrichts, entsprechend der unter § 2 dieser AGB jeweils aufgeführten Leistungsbeschreibung, unter Beaufsichtigung des zuständigen Reitlehrers. Hiervon nicht  umfasst ist die Zeit unmittelbar vor und nach der Reitstunde, die Wege zu und von unserer Reitschule sowie längere Aufenthalte auf unserem Betriebsgelände.

(9)  Reitschülern, welche das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, befinden sich nur während der vertraglich festgelegten oder online gebuchten Schulungszeit in Obhut des Reitlehrers und müssen sich aus diesem Grund darüber hinaus gehend, in Begleitung einer Aufsichtsperson befinden. Reitschülern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ist es unter Zustimmung der Erziehungsberechtigten gestattet, während der Öffnungszeiten auf dem Geländer des Ausbildungsstall Kolkwitz zu bleiben. Hierfür wird von unserer Seite keine Haftung übernommen. Aufsichtspersonen sind dazu verpflichtet sich so zu verhalten, dass der Reitunterricht nicht gestört wird. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, sich ausschließlich in den dafür vorgesehenen Zuschauerbereichen aufzuhalten, zum Reitunterricht mitgebrachte Utensilien (bspw. Kinderwägen) nicht unbeaufsichtigt und gefahrenträchtig abzustellen und Kinder sowie andere Schutzbefohlene zu beaufsichtigen.

 

(10) Das Betreten unserer Stallungen durch Besucher ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen hiervon ist das Betreten in Begleitung von Reitlehrern und den Vorbereitungsarbeiten, welche im Zusammenhang mit der Durchführung des durch den Reitschüler gebuchten Leistungsangebots stehen. Kinder unter 14 Jahren sind dabei von einer erziehungsberechtigten Person zu begleiten. Begleitet eine Person 2 Reitschüler, trägt sie gegenüber des Ausbildungsstall Kolkwitz die Verantwortung für beide Kinder.

 

(11)  Das Füttern sämtlicher Tiere auf unserem Betriebsgelände, speziell der Pferde, ist   grundsätzlich untersagt und findet im Einzelfall nur in Absprache und mit Erlaubnis des Reitlehrers statt. Zudem sind die diesbezüglich auf unserem Betriebsgelände angebrachten Hinweisschilder zwingend zu beachten.  

 

(12) Das Mitbringen eigener Hunde ist untersagt.

 

(13) Wir sind berechtigt, eine für unsere Kunden und Besucher gleichermaßen verbindliche Hausordnung aufzustellen. Diese enthält spezielle Regelungen für ein ordnungsgemäßes Verhalten auf unserem Betriebsgelände sowie den Umgang mit Pferden und der Wahrung Rechte Dritter.

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